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Ein Blick in den Beginn des Söldnertums
Die adelige Kampfes- und Gesellschaftsideologie des Mittelalters war die eines einzeln kämpfenden Ritters. Die Realität sah aber anders aus, da z.B. zur Belagerung einer Burg zahlreiche Kriegsknechte nötig waren, auch wenn diese in der Adelsideologie verachtet wurden. Es zeigte sich bereits im 12. Jahrhundert, daß den Söldnern die Zukunft gehörte. Schon 1166 zog Kaiser Barbarossa mit einem für damalige Verhältnisse schnell aufgestellten Heer nach Italien, da ihn die deutschen Fürsten nur zum Teil mit der Stellung von Lehensaufgeboten unterstützten. Hierfür rekrutierte er berittene und auch Fußknechtseinheiten aus Flandern und Brabant, deshalb wurden diese gefürchteten Söldnerverbände auch Brabanzonen genannt. Sie verhalfen dem Kaiser zu einem schnellen militärischen Erfolg.
Der Adel sah sich im Mittelalter entsprechend der alten Gesellschaftsordnung als privilegierten Stand, der als Vasall und Lehensherr seinem Herrn gegenüber Waffendienst leistete, aber es gab durchaus Zeitgenossen, die die Gefahr für den Adel erkannten. Deshalb wurde bereits 1179 über diese Art der Kriegsführung der Kirchenbann ausgesprochen. Trotzdem war das Söldnertum nicht mehr aufzuhalten. Zunächst hatte dies keine großen gesellschaftlichen Auswirkungen, aber durch das Aufstreben der Ministerialen, Bürger und Bauern und der Entstehung einer gesellschaftlichen Mobilität und der damit verbundene Handel mit Waren aller Herren Länder wurde bereits im 12. Jahrhundert der Grundstein für die Landsknechte gelegt.
Denn nun konnten diese Schichten, insbesondere aber das aus der Unfreiheit aufgestiegene Bürgertum auch eigene Söldner finanzieren sowie die Ausrüstung und Kampfweise beeinflussen.
Das Ende des „ritterlichen“ Panzerreitertums begann 1302 in der Schlacht von Countray (= Kontryk, eine Stadt in Flandern - Belgien), bei der Fußkämpfer des flandrischen Bürgertums und Adels mit Piken französische Berittene (Ritter) besiegten.
Diese Art der Kriegsführung machte durch den Sieg Schule, auch wenn sich die Adeligen noch sträubten, Seite an Seite mit gewöhnlichem Fußvolk zu kämpfen. Dies blieb ein gesellschaftliches Problem bis in die Landsknechtszeit hinein.
Nun gehörte die Anwerbung von Söldnern im Spätmittelalter ganz selbstverständlich zur Kriegsführung. Man suchte sich nach Möglichkeit nur die besten Pikeniere, Armbruster und Bogenschützen aus, die für Geld zu haben waren.
Eidgenossen als siegreiche Söldner
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde das letzte Geländehindernis überwunden, um den Gotthardpaß passierbar zu machen. Damit rückten die Eidgenossen ins Blickfeld der Mächtigen in Europa, denn Verkehrspolitik war auch Machtpolitik. Deshalb wurde das Gebiet für die deutschen Könige und Gegenkönige, Staufer, Welfen und den mächtigen Habsburgern interessant. Zur Friedenswahrung schlossen sich Uri, Schwyz und Unterwalden zusammen. Dieser eidgenössische Bund bestand 1315 seine erste Bewährungsprobe, als 4000 Bauern das habsburgische Ritterheer durch geschickte Geländeausnutzung regelrecht abschlachteten.
Diesem Sieg wurde in der Schlacht von Sempach 1386 noch eins draufgesetzt, als ein eidgenössisches Söldnerheer mit kriegserfahrenen Anführern und waffengeübten Bauern im „spießestarrenden“ Gevierthaufen das Heer der Habsburger Tyrannen besiegten.
Durch diesen Erfolg wurden die Eidgenossen zum gefürchtetsten Gegner und zu den beliebtesten Söldnern des 15. Jahrhunderts. Mit dem Schwabenkrieg 1499 bildete sich die Eigenstaatlichkeit und das Selbstverständnis der siegreichen und wehrhaften „Schweizer“ heraus.
Der Reislauf ist der freie Auszug als Kriegsknecht für Sold im 15. und 16. Jahrhundert. Schweizer Reisläufer waren für ihre legendäre Tapferkeit und einem schrecklichen Kampfgeschrei bekannt. Da sie bereits den Marschtritt kannten, waren sie gefürchtet, wenn sie verstärkt mit Trommel und Schwegelpfeife, geschlossen auftraten.
Das Kriegswesen wurde im 15. Jahrhundert entscheidend durch die hussitische Revolution beeinflußt. Ausgehend von Prag wurde Europa von einer erschütternden Kritik an Kirche und Welt überzogen. Die Hussitenheere hatten mit gepanzerten Wägen und planmäßigem Einsatz sowie dem Einsatz von Feuerwaffen und einer hohen Anzahl an Fußvolk gewaltige Erfolge. Die Reichsheere waren dieser neuen Kampftechnik nicht gewachsen. In den Hussitenheeren herrschten desolate Zustände, wie Uneinigkeit in der Führung, fehlende strategische Planung sowie Disziplinlosigkeit. Deshalb wurde die hussitische Revolution nicht von außen, sondern durch innere Gegensätze beendet. Die Hussiten besiegten sich selbst.
Vorbild für die deutschen Landsknechte
Aber das hussitische Kriegswesen und die eidgenössischen Reisläufer waren das Vorbild für die Landsknechte. 1471 begann Karl der Kühne, Herzog von Burgund, auch oberdeutsche Kriegsknechte anzuwerben und mit Langspießen auszustatten. Bis zu den großen Erfolgen der Landsknechte war es aber noch ein weiter Weg. Karl mußte mehrere Niederlagen einstecken, insbesondere gegen die Eidgenossen, da bei ihm die Fußknechte nur die Reiterei unterstützten und somit keine Chance gegen die geballte Angriffs- und Abwehrkraft der spießestarrenden Truppen der Eidgenossen hatten.
Maximilian I. von Habsburg (König von Deutschland, später Kaiser des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation) übernahm durch Heirat Burgund und mußte diesen Besitz gegen Frankreich und die Niederlande absichern, da diese sich mit dem bedeutenden Machtzuwachs der Habsburger nicht abfinden wollten. Maximilian entwickelte die Schlachtordnung weiter und setzte erstmals 1479 den typischen Gevierthaufen ein, auch wenn neben Flamen (Bewohner der Grafschaft Flandern) auch englische Langbogenschützen im Endeffekt schlachtentscheidend waren.
In den Quellen taucht der Begriff Landsknechte ab etwa 1480 für oberdeutsche Fußknechte auf, die mit Langspieß, Hellebarde oder Handröhren (einfache Schußwaffen) umzugehen verstand.
Die Landsknechte wurden mit der Zeit immer selbstbewußter, auch gegenüber den Schweizer Söldnern, die lange Zeit aufgrund ihres Erfolgs besser bezahlt wurden. Dieses Selbstbewußtsein wurde auch durch fähige Anführer und Organisationsformen begünstigt, die die Führung, aber auch den Zusammenhalt förderten. Die Anführer reihten sich auch teilweise ins Fußvolk ein. Wenn dies auch häufig nur für kurze Zeit erfolgte, war ihre Wirkung auf die Landsknechte nicht zu unterschätzen. Der gesellschaftliche Abstand der adeligen Kriegsmänner zu Pferd war sehr groß.Wer nun die Bedeutung des Fußknechte erkannte und mit ihnen Schlachten gewinnen wollte, mußte ihnen auch zeigen, daß er nicht auf sie herabblickte. Deshalb zog Maximilian mit seinen Landsknechten zum Beispiel mit geschultertem Spieß in Gent ein.
Das sollte auch auf die Adeligen wirken, die als Doppelsöldner besser besoldet und auch besser gerüstet in die Schlacht zogen. Da sie aber neben einfachen Soldaten in der Reihe standen, hob dies die Moral des neuen Fußvolks sowie auch das Selbstbewußtsein und Tugenden wie die Treue zum Reich.
Beginn des Landsknechtswesens
Maximilians Rolle als Schöpfer des Landsknechtswesens wird deshalb auch heute noch in der Forschung überschätzt, da er zwar maßgeblichen Einfluß hatte, die Landsknechte sich aber auch bei anderen Kriegsherren, beispielsweise in England, Frankreich und für Venedig verdingten und dies sie ebenso formte.
Es ist auch der Verdienst einiger Anführer, wie Graf Romont aus Savoyen, Philip von Kleve und Ritter Reinprecht von Reichenburg (Österreich), um nur einige zu nennen.
Die Landsknechte erwiesen sich aber nicht nur als militärisch wertvoll. Es zeigten sich bald auch die problematischen Seiten, wie wüste Zechgelage und Raufhändel. Um die Landsknechte führbar zu machen, mußte eine Rechtsordnung geschaffen werden. Deshalb entstanden die Rechtsämter Schultheiß (Richter) und Profoß (Polizeichef). Dagegen bildeten sich bei den Landsknechten bereits zu Anfang Formen der Mitsprache und Selbstverwaltung heraus, die charakteristisch für dieses Fußvolk wurden, auch wenn mancher Brauch von den Eidgenossen stammte. Die Fußknechte taten sich zu einer Gewerkschaft zusammen und wählten verschiedene Sprecher, um gegen die Obrigkeit und die Führer bestehen zu können.
Kleidung und Bewaffnung
Die Individualität in der Bekleidung gehörte ebenso zum Selbstverständnis des freien Kriegsmannes im 15. und 16. Jahrhundert. Dagegen konnten die Kriegsherren nichts unternehmen, da für eine Uniformierung die Geldmittel fehlten und die „zerhauene“ Kleidung der Landsknechte deren Gewohnheitsrecht war.
Da diese Art der Kleidung durch Verbote nicht mehr zu verhindern war, legitimierte der Augsburger Reichstag 1530 diese Kleidung. Dies mußte so geschehen, da in der damaligen Ständegesellschaft dies nicht ohne Kodifizierung (-> Kodex), also gesetzliche Bestätigung, bleiben konnte.
Auch wenn die Kleidung nicht den Dienstgrad kennzeichnete, so war die der Haupt- und Befehlsleute trotzdem aufwändiger, teurer, prunkvoller und auch teilweise pelzgefüttert.
Die Kleidung des gemeinen Knechts war oft zu gering, um vor Wind, Regen und Schnee zu schützen, was sich auch in manchem Liedgut aus der damaligen Zeit zeigt. Das Gewand wurde auch von der Mode beeinflußt, insbesondere der venezianischen, französischen und spanischen.
Die Bewaffnung war im 15. Jahrhundert noch sehr schlecht. Erst später setzte sich der Langspieß mit etwa 4,5 m Länge allgemein durch, da der Preis mit etwa einem Gulden doch beträchtlich war. Bei Anführern war auch die einfacher zu handhabende Hellebarde beliebt.
Waren am Anfang noch Armbrüste und Bögen vorherrschend, setzten sich mit der Zeit vermehrt Handfeuerwaffen durch. Hierbei wurde das billige Handrohr mit nur geringer Wirkung mit der Zeit durch Hakenbüchsen (Arkebuse) ersetzt. Obwohl schwer (bis zu 30 kg) und umständlich in der Handhabung, war ihre Wirkung umso besser. Später kamen noch die wesentlich besseren Musketen dazu. Der erste, der die Anzahl der Büchsenschützen gezielt erhöhte, war Georg von Frundsberg.
Geradezu verheiratet ist aber der Landsknecht mit der kurzen Wehr, die immer dann zum Einsatz in der Schlacht kam, wenn Spieß und Hellebarde im Schlachtwirrwarr nicht mehr tauglich waren. Auch zur Selbstverteidigung bei Raufereien setzte er zumeist den fast waagrecht an der Seite oder am Rücken getragenen Katzbalger (von Balgen), das typische kurze Landsknechtsschwert, ein.
Häufig wurden zusätzlich noch Dolche mit schmaler, starker Klinge am Rücken getragen. Einige besser besoldete Knechte trugen auch Bidenhänder mit schweren, riesigen Klingen, die Kraft und Geschicklichkeit voraussetzten.
Hatte der Landsknecht genügend Geld oder machte er Beute, trug er zum Schutz auch Kettenkragen, Brustfleck und Eisenhut. Den Haupt- und Befehlsleuten sowie Doppelsöldnern blieben die schweren, aber gut schützenden Harnische mit Brust- und Rückenschutz sowie angesetzten Beintaschen.
Bis etwa 1550 war aber die Mehrheit der Landsknechte „nackt“, also ohne schützende Rüstung.
Trotz aller Erklärungsversuche bleibt der Begriff Landsknecht in seiner Bedeutung im Dunkeln. Trotzdem sind die Landsknechte hauptsächlich deutsche Söldner in Abgrenzung zu den eidgenössischen oder gar italienischen oder spanischen Kriegsknechten.
Der Begriff Landsknecht wurde im 16. Jahrhundert praktisch nur in der Literatur, in Liedern und von den Anführern bei Ansprachen verwendet, was eher mit dem Selbstverständnis der Landsknechte zu tun hatte. Dagegen wurden von Kanzlei- und Feldschreibern hauptsächlich die Begriffe Knechte, Fußknechte, Kriegsvolk usw. verwendet.
Anwerbung der Söldner und Reislauf
War bei einem Kriegsherrn die politische Entscheidung für einen Krieg gefallen, ging der Auftrag zur Anwerbung in einem Bestellbrief an einen unter Vertrag stehenden Söldnerunternehmer. Dieser sozusagen in Wartestellung stehende möglichst geschickte Söldnerunternehmer, wie Georg von Frundsberg, ist ein Charakteristikum des Landsknechtswesens.
Die Anwerbung erfolgte über eine sogenannte Regimentsverwaltung (Kader), wobei mit einem Spiel, bestehend aus Trommler und Pfeifer durch die Stadt gezogen wurden.
War der Weg vom Anwerbeort recht weit zum Musterungsplatz, wurde auch ein Laufgeld gezahlt. Lag der Kriegsschauplatz in Italien, war der Musterungsplatz meist in Südtirol, z.B. im Meran oder Bozen. Die scharenweise dem Musterungsplatz zustrebenden Knechte waren für die Bevölkerung eine erhebliche Belastung. Deshalb wurden gerne Anordnungen getroffen. Beispielsweise wurden die Städte, Märkte, Dörfer und Tavernwirte in Tirol angewiesen, genügend Brot, Fleisch und Wein bereitzuhalten und es nicht überteuert zu verkaufen. Die Vergangenheit hatte gelehrt, wie Landsknechte auf überteuerte Waren oder ablehnende Wirte reagieren konnten. Um die immer vorkommenden Disziplinlosigkeiten möglichst gering zu halten, wurde ab dem 16. Jahrhundert bereits bei der Anwerbung eine Vorvereidigung (Meinung) durchgeführt.
Da jedem Anwerber daran gelegen war, möglichst gute und erfahrene Kriegsknechte anzuwerben, kamen sich die Werber manchmal auch ins „Gehege“, manchmal auch feindliche Werber. Denn das Reislaufen, also die freie Entscheidung des einzelnen Knechts, in welcher Gegend, unter welcher Fahne und unter welchem Anführer er die Waffen führen wollte, war ein Charakteristikum des freien Söldnertums und damit auch des Landsknechtswesens überhaupt.
Es standen z.B. 1525 in Italien (Pavia) einige Tausend deutsche Fußknechte auf der französischen Seite. Deshalb wurde immer wieder versucht, dies zu unterbinden. Z.B. bestrafte Maximilian bei einem Sieg die deutschen Söldner auf der Gegenseite sehr hart. Unterbunden konnte der freie Reislauf aber trotzdem nicht, da Frankreich auch besser bezahlte als das ständig in Finanznöten steckende Habsburger Reich. Es kam oft genug auch vor, daß ein Verbündeter plötzlich im Jahr darauf zum Feind erklärt wurde, was die Forderung zur Absurdität werden ließ. Zudem war der Dank vom Kaiser zu gering und Soldrückstände waren an der Tagesordnung. Auch die Unterwerfung der Bundschuhbewegung (1525), der so viele Landsknechte anhingen und die einseitige Haltung Karls V. in der Reformation führten dazu, daß viele Landsknechte der von ihnen geforderten Treue zum Reich und dem weit entfernten Kaiser verständnislos gegenüber standen.
Herkunft der Landsknechte
Im ursprünglichen und engeren Sinn kamen sie aus hochdeutschen Landen, insbesondere aus Schwaben, Oberschwaben, Allgäu, den Bodenseegebieten, Vorarlberg und Tirol. Im Gegensatz zu den niederdeutschen, böhmischen, italienischen Fußknechten und den Schweizer Reisläufern.
An der Wiege des Landsknechtswesens stand hauptsächlich das Wehrwesen oberdeutscher Reichsstädte, wie Memmingen. So wird verständlich, daß bürgerlich-handwerkliche, zünftische Elemente das Landknechtswesen zumindest am Anfang prägten, denn viele Gesellen, aber auch Handwerker oder Gehilfen ohne Ausbildung, Taglöhner, Hausknechte und Dienstboten waren ein zahlenmäßig wichtiger Faktor, der häufig übervölkerten Städte.
Aus der Landbevölkerung kamen viele nachgeborene Bauernsöhne, die ansonsten nur als Knecht auf den Höfen arbeiteten, Handwerkersöhne, Häusler und Taglöhner. Der persönliche Reichtum spielte für eine erfolgreiche Anwerbung eine untergeordnete Rolle, denn Lang- und Schutzwaffen konnten gegen Leihgebühr oder auf Soldraten erworben werden.
Auch viele Adelige kamen zu den Werbetischen, ob Patriziersöhne des Stadtadels oder des eigentlichen Adels. Einerseits pflichtbewußter Dienst fürs Vaterland, aber häufig auch Abenteuerlust oder finanzielle Notwendigkeit. Bei vielen dürfte es aber Unzufriedenheit mit der sozialen Situation gewesen sein, da Nichterbberechtigte, also Nachgeborene, hauptsächlich als Landarbeiter und Gesinde ihr Leben fristeten. Beispielsweise durch die zunehmende Armut der Weber in Memmingen ließen sich auch existenzbedrohte Gesellen anwerben. Die Reichsstädte förderten dies sogar, indem sie Anwerbungen für ferne Kriegsschauplätze unterstützten.
Musterung
Nach der Anwerbung, kamen fast alle, die das Laufgeld angenommen hatten, zur Musterung. Es gab eine moralische Verpflichtung, der sich kaum einer entzog, auch wenn die Überwachung der Angeworbenen nicht möglich war. Auch bei der endgültigen Musterung konnte der Angeworbene noch zurücktreten oder um seine Einstufung feilschen. Im Anschluß kam das Verlesen der Artikelsbriefe und der Eid. Die Artikelsbriefe, die Rechte und Pflichten enthielten, entstanden erst Ende des 15. Jahrhundert und waren auf den jeweiligen Feldzug zugeschnitten.
Bei vielen Kriegseinsätzen war es notwendig, die Musterung zu wiederholen, denn es konnte sein, daß ein Fähnlein bei einer Schlacht dezimiert wurde. Auch bei einer lange als Besatzung liegenden Landsknechtseinheit konnte dies erforderlich sein. Bei der Musterung war Betrug an der Tagesordnung. Obristen führten Knechte als krank, die längst gestorben waren oder führten „blinde Namen“, oder geliehene Harnische führten zu einem höheren Sold. Die Reihe der Betrügereien ist lang.
Auch wenn dies als Entartung oder Verwilderung des Landsknechtswesens dargestellt wird, muß man dem gegenüber die stoische Gleichgültigkeit der Kriegsherren stellen, wenn zugesagter Sold nicht kam, ob der Kriegsherr nicht bezahlen konnte oder aber nicht wollte.
Vorschriften - niedergeschrieben in Artikelsbriefen
Regelungen über die allgemeine Disziplin, Gehorsam gegenüber Vorgesetzten und anderen Amtsinhabern, allgemeiner Ehrenkodex des Haufens wie Verbot der Gotteslästerung oder Schutz der Frauen und Jungfrauen, Kriegsbrauch, Rechte der Knechte und Eingrenzung der Mitsprache. Die Artikelsbriefe wurden ständig angepaßt und ergänzt.
Es kam auch vor, da der Artikelsbrief erweitert wurde, um Ausnahmesituationen wie die Verschiffung von Landsknechtsregimentern zu regeln sowie für Besatzungs- und Verteidigungstruppen.
Auf manche Vergehen stand sogar der Tod. Die abschreckende Wirkung war aber zweifelhaft, da die Quellen immer wieder von Musterungsbetrug, Protest, hemmungslosem Alkoholgenuß usw. berichten. Das lag wohl am System und der berechtigten Hoffnung der Knechte, daß es im Falle einer Verurteilung meist doch nicht ganz so schlimm kommen würde.
Der Sold des einfachen Knechts blieb über die gesamte Zeit des Landsknechtswesens bei 4 Gulden. Am Anfang waren häufig sogar noch Zusatzleistungen üblich, wie Rock- oder Kleidergulden oder Rüstgulden, Wartgeld bei Verzögerungen des Abzugs. Manchmal wurde auch um Schlacht- und Sturmsold verhandelt. Da der Sold im gesamten 16. Jahrhundert gleich blieb, standen die Knechte der fortschreitenden Geldverschlechterung hilflos gegenüber (wie im 21. Jahrhundert).
Viele zogen deshalb nur wegen der Aussicht auf Beute in die Schlacht. Es kam sogar vor, daß Knechte ohne Soldverpflichtung im Landsknechtshaufen mit zogen, sogenannte Freifähnlein.
Es wurde deshalb versucht, das Beuten zu regulieren. In der „gemeinen Beut“ wurde hinterher die Beute verteilt. Das „wilde Beuten“, bei dem jeder behalten durfte, was er zusammengerafft hatte, war zwar für die Disziplin wesentlich schlechter, wurde aber manchmal trotzdem zugelassen, da der Drang der Landsknechte darauf recht stark war.
Organisation der Landsknechte
Der Haufe (Regiment) der dem Obristen (Oberst) unterstand, war meist nur Teil einer Armee, die dem obersten Befehlshaber, dem vom Kriegsherrn eingesetzten Obrist Feldhauptmann unterstand.
Der Obrist war Gerichts- und Gefolgsherr und mußte hohe Erwartungen erfüllen, wie Recht wahren, für Unterhalt und Sold sorgen und zumindest für die grundsätzliche Verfügbarkeit für Proviant, Bekleidung und Ausrüstung sorgen.
Die Landsknechte waren zwar einerseits nüchtern kalkulierbare Söldner, aber sie waren auch Menschen in einer wenig rationalen feudalen Welt. Sie bezeichneten z.B. ihren Obristen Georg von Frundsberg als „Vater“ und folgten seinen Befehlen fast blindlings. Blieb der Sold aus, meuterten sie mit dem Schrei „Geld, Geld“.
Der Obrist hatte deshalb eine Leibgarde aus manchmal sogar berittenen Trabanten. Daneben gehörten noch ein Koch, Schreiber, Kaplan, approbierter Arzt, Feldscherer, Dolmetscher, Trommler, Pfeifer sowie mehrere Roßburschen und je nach Bedeutung des Obristen auch andere Bedienstete (etwa 20 bis 40 Personen) zum Hofstaat.
Zu den unverzichtbaren Ämtern im Landsknechtshaufen zählten Schultheiß (Richter), Profoß (oberster Träger der Polizeigewalt) und seine Gehilfen, Hurenweibel (für die Ordnung im Troß) und Nachrichter (Scharfrichter oder Züchtiger). Bei großen Landsknechtshaufen mit über 5000 Mann waren ggf. auch Wachtmeister (für Zug und Wache), Quartiermeister (Unterbringung der einzelnen Fähnlein) und Proviantmeister (Lebensmittelversorgung) erforderlich. Manchmal war auch ein Rumormeister (sorgt für Ruhe und Ordnung) erforderlich, der eine eigene Eingreiftruppe unter der „Rumorfahn“ befehligte.
Die Inhaber dieser Ämter forderten, nicht immer zu Unrecht, daß ihnen ein Stellvertreter (Locotenent) besoldet werde. Außerdem forderten sie eine dem Amt entsprechende personelle Ausstattung mit Trabanten, Gesinde und Dolmetscher. Diese Ämterflut führte zu hohen Besoldungskosten. Es kam auch vor, daß jemand zwei Ämter gleichzeitig inne hatte und deshalb auch doppelt besoldet wurde.
Fähnlein als Unterformation eines Landknechtsregiments
Das einzelne Fähnlein wurde von einem Hauptmann geleitet. Selbstverständlich hatte er einen Stellvertreter, den Leitinger (= Leutnant), sowie 2 Trabanten, einen Leibburschen, Koch, raisigen Knecht (= berittener Bote) sowie Roßburschen und ggf. auch einen Dolmetscher.
Die Fähnleinsämter sind Fähnrich, Feldwaibel (diese wurden erst später den Fähnlein zugeordnet), Schreiber, Feldscher (Unterste Stufe eines Militärarztes - ähnlich einem Barbier; er hatte Aufgaben wie Wunden ausbrennen, Gliedmaßen einrenken oder amputieren usw.), Wundarzt, Kaplan und Spiel (bestehend aus je einem Pfeifer und Trommler).
Aufgrund der hohen Anforderung sollte der Fähnrich keck, männlich, erfahren, stark usw. sein, denn die Fahne verkörperte die Einheit des Haufens bzw. Fähnleins mit Tapferkeit, Mut und Ehre. Steckte die Fahn eingerollt mit der Spitze im Boden, war die Ehre des Fähnleins beschmutzt. Erst nach vollzogener Sühne konnte sie wieder wehen.
Die beschriebenen Ämter wurden von den Führungskräften zur Gewährleistung der Ordnung und Einsatzfähigkeit der Truppe gewählt. Der „gemeine“ Knecht wählte sich dagegen Interessensvertreter, einen Führer (Interessensvertreter insbesondere gegenüber dem Hauptmann), zwei Waibel (zur Unterstützung der Feldwaibel bei der Aufstellung der Schlachtordnung, Proviantzuweisung, Munitionsverteilung usw. sowie Interessensvertreter) und einen Fourier (zum Anweisen der vom Quartiermeister zugeteilten Quartiere). Diese Vertreter der Knechte waren nur mit den kurzen Wehren (Schwert und Hellebarde) gerüstet, da der lange Spieß sie behindert hätte.
Jedes Fähnlein war in Rotten eingeteilt, die aus etwa 8 bis 10 Knechte oder bis zu 6 Doppelsöldner bestanden. Wer zur Rotte gehören sollte, bestimmten die Knechte selbst. Sie wählten selbst einen Rottmeister, der die Quartiereinweisung vom Fourier in Empfang nahm, den Proviant für die Rotte bekam, die Losung für die Schildwacht vom Wachtmeister erhielt usw.
“Gewerkschaft” der Landsknechte - die Gmein
Ein besonderes Gemeinamt war das der Amissaten oder Ambossaten (= Beauftragten). Sie vertraten die Interessen der Knechte, wenn die übliche Konfliktbewältigung versagte und wurden von der Gemein, dem „Ring der Knechte“ (Frundsberg nannte sie deshalb auch die Ringfertigten) beauftragt. Die Mitsprache war ein Verfassungsprinzip der Landsknechte und wirkte sich insbesondere in der Gemein, der Vollversammlung aller Knechte eines Haufens (= Ring, nach der Form des Zusammentreffens) aus.
Erfahrene Obristen fürchteten die Gmein und versuchten die Macht der Gemein möglichst stark zu begrenzen (durch Artikelsbriefe und beeidete Verbote). Trotzdem ließen sich die Knechte diese Form des Zusammentreffens (die einer der obrigkeitlichen Kontrolle entzogene eigene Organisationsstruktur haben mußte) nicht nehmen. Die Gmein trat auch spontan zu, z.B. bei Soldrückstand, oder um die Bezahlung von Sturmsold durchzusetzen oder bereits Erreichtes auszuweiten, oder um die Beuteverteilung zu regeln.
Mitsprache und Selbstverwaltung umfaßte Kernbereiche des Landsknechtsdaseins, denn der Obrist holte vor der Schlacht sogar die Zustimmung der Knechte ein. Damit ist die Landsknechtsgemeinde ein vor- bzw. frühdemokratisch organisierter Söldnerhaufen. Diese Mitsprache geht auf mittelalterliche Traditionen zurück – was alle angeht, muß auch von allen entschieden werden.
Mitbestimmung als Landsknechtsrecht
Landsknechtsrecht war in allen Formen Ausdruck knechtischer Mitbestimmung, was auch daran deutlich wurde, daß es nicht von Gelehrten, sondern von Laien praktiziert wurde, vom Schultheiß, Profoß, den Gerichtsämtern, den Schöffen und der Masse der Knechte praktiziert wurde. Hierbei war der Obrist der Gerichtsherr. Dieses Recht delegierte er meist auf den Schultheiß (ob durch die Knechte erzwungen oder freiwillig, ist nicht mehr rekonstruierbar). Es gab Zivil- und Strafverfahren. Beim aufwändigeren Strafverfahren fungierte der Profoß als Ankläger. Es ging hierbei nur um Leib- und Todesstrafen (= Malefizprozeß).
Die Prozeßparteien vertraten sich nicht selbst. Angeklagter und Profoß wählten sich aus den Umstehenden einen Fürsprech (= Anwalt). Ein überaus modernes System. Das Verfahren war langwierig und dauerte unter Umständen drei Tage.
Daneben gab es noch das Recht der langen Spieße, dem Ehrengericht, bei dem die Gemein der Knechte unmittelbar richtete. Dieses bereits damals umstrittene Rechtsverfahren wurde vom Obristen gewährt, wenn sich die Gemein zu Beginn mehrheitlich dafür entschied. Die Leitung des Gerichtsverfahrens oblag einem Feldwaibel. Angeklagter und Profoß hatten je einen Fürsprech; zusätzlich wurden 38 Knechte ins Gericht berufen. Im Anschluß daran stellte sich die Gemein zu einer Spießgasse auf und der Angeklagte wurde in die Spieße geschickt, was in der Praxis eine Verurteilung zum Tode bedeutete.
Gewerkschaft und Orden
Dem Obristen trat in der Gmein eine wohlorganisierte Gemeinschaft gegenüber, die man durchaus als Gewerkschaft mit einer hundertprozentigen Mitgliedschaft bezeichnen kann (jede Gewerkschaft würde sich heutzutage darüber freuen). Diese Zwangsmitgliedschaft forderte keine materiellen Beiträge. Die Organe der Gewerkschaft waren die Gemeinämter der Fähnlein und die Amissaten, die als „Funktionäre“ weitgehend vom Knechtsdienst freigestellt waren. Die Gemein hatte die Funktionen Vollversammlung, Protestdemonstration, Beschlußfassungsgremium, Mitwirkungsinstitution als Umstand (= Umstehende) bzw. Ring (= Ringförmige Aufstellung der Knechte) oder als Gasse vor Gericht. Damit konnten sich die Knechte für ihre Interessen einsetzen, sich gegen die Willkür der Obrigkeit wehren, bei Nichterfüllung oder Umdeutung des Vertrags und der Artikelsbriefe oder wenn alter Brauch oder altes Recht nicht gewährt wurde.
Von der Obrigkeit wurde gerne versucht, diese Durchsetzung zumeist berechtigter Interessen als Meuterei zu werten, auch wenn sich die Landsknechte hierdurch meist nicht abschrecken ließen.
Wer die Landsknechte als Arbeitnehmer sieht, dem wird auch verständlich, warum auch Verzögerungstaktiken angewandt wurden. Es war häufig nicht in ihrem Interesse, wenn ein Feldzug oder eine Belagerung allzu schnell endete und damit auch die weitere Besoldung. Manchmal gab es sogar Absprachen mit feindlichen Kriegsknechten, deren Interessen verständlicherweise ähnlich lagen. Die Obrigkeit beklagte deshalb auch die unbilligen „zeitschindenden“ Forderungen der Landsknechte, wenn diese Sturm-, Schlacht- oder Belagerungssold forderten.
Freiheit und Wirklichkeit
Die Landsknechte bezeichneten sich in vielen Liedern als „frei“ und dies, obwohl sie sich unter Soldvertrag befanden. Die Freiheit bezog sich die fehlenden ständischen Fesseln der Bauern und Bürger. Die Landsknechte mußten nicht dreschen, groben Zwilch tragen oder saure Milch essen. Stattdessen konnten sie sich kleiden, wie sie wollten und auch „ritterlich“ kämpfen.
In mehreren Liedern findet sich der Hinweis auf einen Landsknechtsorden. Im ausgehenden Mittelalter hat sich der Ordensbegriff gewandelt und war nicht zwangsläufig ein Mönchsorden. Deshalb wurden im Sinne der damaligen Zeit auch „Ritterorden“ mit ritterlichem Gelübde gegründet. Bereits 200 Jahre vorher bezeichneten sich viele als „frumb“ (= tapfer und fromm); eine Eigenschaft, die einem Ordensritter wohl ansteht. Der Landsknechtsorden wurde zwar nie offiziell gegründet, dennoch existierte er in den Köpfen der Landsknechte. Die Frömmigkeit war beeindruckend, denn vor einer Schlacht knieten sie gemeinsam nieder und beteten. Auf manch einem Harnisch war ein eingeätzter vor dem Gekreuzigten betender Landsknecht. Auch das Fähnlein wurde dem Fähnrich meist formelhaft anvertraut, wie Jesus am Kreuz seine Mutter dem Johannes anvertraut hat.
“Orden” und Ehre
Wollte man die Landsknechte bei ihrer Ehre, insbesondere bei ihrer Ordensehre packen, wurden sie mit „Liebe Landsknecht“ angesprochen. Georg von Frundsberg gelang es immer wieder, die Knechte über das Ordensbewußtsein anzuspornen. Diese Ehre nahmen sie sehr ernst. Gefangengenommene Landsknechte mußten in den Venedigerkriegen Anfang des 16. Jahrhunderts einen Eid leisten, ein Jahr lang nicht gegen die Republik San Marco in den Krieg zu ziehen. Nachdem sie freigelassen wurden, erhielten sie durch einen Obristen den Befehl, wieder gegen Venedig in die Schlacht zu ziehen. Sie weigerten sich und schickten sogar ihre Amissaten zum Kaiser, da sie als „frumm Kriegßleytt“ nicht Eidbruch begehen wollten, denn es ging um Ehre und Selbstverständnis.
Trotzdem waren sie ein recht unchristlicher Orden, wie Zeitzeugen belegen, mit lästern, saufen, rauben, Jungfrauen notzüchten und Karten- und Würfelspiel. Der Orden war die Ideologie der Landsknechte, an der sie sich selbst aufrichteten, was aber auch von ihren Anführern geschickt eingesetzt wurde, um sie anzuspornen und zusammenzuschweißen.
Abgrenzung im Landsknechtshaufen
Die Fußknechte mißtrauten den Geschützen, der Arkeley oder Artollerey (= Artillerie), obwohl deren Bedeutung ständig zunahm. Die Landsknechte fürchteten die schwarze Kunst als Zauberei und Teufelswerk. Zudem war die Artillerie ein unsicherer Verbündeter und auch für die eigene Armee nicht ungefährlich. Aufgrund des notwendigen Spezialwissens und der Ausbildung waren die Büchsenmeister sehr selbstbewußt, trugen kunstvollere Gewänder mit dunklen Farben und besaßen Privilegien wie kein Warten bei der Proviantausgabe, Kochen beim Geschütz, abseits von den anderen, sowie Beutevorrechte. Auch hatten sie eigene Gerichtsbarkeit, denn sie unterstanden allein der Gerichtsgewalt des Zeugmeisters.
Verachtet wurden auch die sogenannten Schaufelbauern, also Schanzgräber, die auch unter anderem Wege gangbar machen mußten. Diese Arbeiten waren wenig angesehen. Genauso wurde der Nachrichter (= Henker) und seiner Knechte verachtet. Sie wurden gemieden, hatten eine auffällige Kleidung und mußten abseits von den anderen schlafen und essen.
Konflikte
Im Landsknechtslager gab es viele Konfliktmöglichkeiten zwischen besser besoldetem Adel, Reitern und einfachen Knechten. Auch eine Meinungsverschiedenheit beim Würfel- oder Kartenspiel oder beim Trunk genügte schon, denn die Knechte waren leicht erregbar und griffen rasch zur Waffe. Das Palgen, das zumeist spontane Duell mit dem Schwert war eigentlich nicht verboten, denn es gehörte zum landsknechtischen Selbstverständnis. Wurde aber Frieden geboten, mußt dem unbedingt Folge geleistet werden.
Kampf und Schlacht – Mythos und Wirklichkeit
Sobald der Haufe in der Schlachtordnung stand und die Knechte auf den Befehl von Trommel und Schwegelpfeife zum Senken der Langspieße warteten, waren alle wieder Brüder, ob Edel oder Unedel, Großhans oder Kleinhans, auch der Obrist nahm sich nicht aus und stand in der ersten Schlachtreihe.
Auch wenn häufig von einem ritterlichen Fechten der frommen und kühnen Landsknechte in den Schlachten berichtet wurde, die Wirklichkeit sah anders aus. Es war ein wüstes Gemetzel, bei dem keine Gelegenheit für eine ritterliche Kampfesweise vorhanden war und die hinteren Reihen über die tot oder verwundet zu Boden Gegangenen drängten und unter dem Brüllen und Stöhnen der Verletzten ein grauenvolles Gemetzel und Gesteche Mann gegen Mann begann. Meist beschönigt, wurde die Realität nur in wenigen Versen dargestellt.
Zeichnete sich der Sieg ab, war die Schlacht insbesondere dann noch nicht beendet, wenn Schweizer und deutsche Landsknechte zusammentrafen, denn dann begann ein wildes Verfolgen und Niedermetzeln der Fliehenden.
Bei der Verurteilung des Gemetzels auf dem Schlachtfeld sollte man nicht übersehen, daß sich die heutigen, modernen Kampfmethoden mit Granaten, Raketen und Bomben nur unwesentlich in der Grausamkeit unterscheiden.
Das Ende der Landsknechte
Je weiter das 16. Jahrhundert voranschritt, desto mehr erhöhte sich das Ausgeliefertsein des Einzelnen an der Schlachttechnik. Die Bedeutung von Kraft, Mut, Erfahrung im Landsknechtshaufen nahm ab, weil die Bewaffnung mit Gewehren und Geschützen zunahm. Die Spießer waren immer stärker der feindlichen Feuerkraft von gedrillt schießenden Schützen und verbesserter Artillerie ausgeliefert und waren praktisch nur noch „Kanonenfutter“ in einem Haufen ohne Individualität und Mitbestimmungsrecht. Dies bedeutete das Ende der Landsknechtszeit.
Seuchen und Tod
Auch wenn viele Landsknechte in der Schlacht starben, so muß man davon ausgehen, daß noch mehr an Seuchen den Tod fanden. Deshalb entstand der Spruch „Man findt selten einen alten Landsknecht!“. Besonders Wartezeiten in der Enge des Lagers oder in Häfen sowie Belagerungen bargen immer die Gefahr, daß heimtückische Epidemien wie Ruhr oder Pest ausbrachen. Ungewöhnliches Klima, Strapazen, einseitige und ungenügende Ernährung, Ratten und anderes Ungeziefer sowie miserable hygienische Verhältnisse mußten zwangsläufig zur Katastrophe werden.
Gartzeit - Landsknechte als Plage
War der Feldzug zu Ende und die Knechte hoffentlich vollständig bezahlt, bekamen sie zumeist auch ein Abzugsgeld von einem halben Monatssold.
Manch einer zog darauf in seine Heimat. Viele ehemalige Söldner konnten aber nicht mehr ins bürgerlich-bäuerliche Leben eingefügt werden. Blutige Händel, Raufereien und Mord zwischen Seßhaften und ehemaligen Söldnern waren an der Tagesordnung.
Viele Landsknechte zogen auch gar nicht mehr in die Heimat, da sie nicht mehr in ihren alten Beruf zurückkehren konnten oder wollten. Sie waren zunächts arbeitslos – die Gartzeit begann. Meist war der Geldbeutel wegen des „Sauf- und Spielteufels“ nicht gut gefüllt. Manch ein Knecht wurde neu verpflichtet, als Burgbesatzung oder sogar als Verstärkung von Raubritterbanden. Hatten nun die Knechte kein Glück, war Findigkeit gefragt. Als fahrender Gaukler, zusammen mit einer Marketenderin, Kunststücke vorführend oder mit Laute als Bänkelsänger. Mit ihrem Liedgut konnten sie den Städtern und Bauern in einer Zeit ohne Massenmedien einiges mitteilen, über Schlachten und Siege.
Vielen blieb aber nur die Möglichkeit zu betteln. Zum Stehlen war nur ein kleiner Schritt und wenn das nicht ausreichte, scheuten sie auch nicht vor Raub zurück. Was im Krieg durchaus ehrenwert war, wurde nun genauso betrieben.
Das Gartdasein war eigentlich ein schlimmer Zustand für die Landsknechte, beschämend und entwürdigend. Sie waren zwar frei und ungebunden, aber hungrig und mit einer ungewissen Zukunft. In ihren Liedern wird dieses Leben deshalb zumeist beschönigt und verherrlicht.
Die Obrigkeit erkannte dies zwar, aber nur mit Befehlen und Verboten kann man das Problem nicht aus der Welt schaffen. Man sah einem Knecht nicht an, ob er angeworben oder entlassen war. Der politische Fleckerlteppich tat ein übriges, auch wenn teils drakonische Strafen angedroht wurden.
Die frühneuzeitliche Staatlichkeit an der Schwelle zum Absolutismus stand dem Gartwesen nahezu hilflos gegen. Solange die Kriegsführung mit Söldnern Gartknechte zwingend zur Folge hatte, konnte das Problem nicht gelöst werden. Vor allem gegen Ende des 16. Jahrhunderts rotteten sich zudem die Gartknechte zur Gegen- oder Notwehr als nicht seßhafte Gesellschaft immer mehr zusammen.
Der Troß und die notwendige Selbstversorgung
Da der Kriegsherr in der Regel nur Geld zur Verfügung stellte, war das Landsknechtswesen auf Selbstversorgung angewiesen. Diese Selbstversorgung übernahm der Troß, der meist ungeahnte Ausmaße hatte und durchaus die Größe der Armee haben konnte. Er beeinträchtigte aber durch seine Schwerfälligkeit sogar die Kriegsführung. Man konnte ihn aber nicht wesentlich verkleinern, denn die Armee brauchte den Troß. Verpflegung und Versorgung der Söldner, Kauf, Verkauf und Tausch von Waren, wie Waffen, Sturmhauben, Wein und Bier sowie Tuche und Stoffe.
Auch das gesellschaftliche Leben spielte sich im Troß ab. Es wurde gewürfelt, getrunken, gekocht, gebraten, geflickt, gewaschen, gesungen und gestritten, geliebt und gelebt. Es gab Metzger und Sudler. Geschlachtete Tiere wurden fast vollständig verwertet, auch Würste wurden daraus gemacht. Wirte mit Schankmaiden und fahrbaren Braustätten, sowie Säumer (die Waren auf dem Rücken von Pferden und Maultieren transportierten), Fuhrleute und Wagenknechte waren im Troß zu finden. Es zog die Jugend und Kinder (Bälger) sowie zur Kurzweil der Kriegsleute auch fahrendes Volk im Troß mit.
Es gab Marketender (= Händler, Krämer) und Marketenderinnen, die auch Begleiterinnen der Kriegsleute, Partnerinnen, Krankenschwestern waren, denn der Troß war auch Verbandsplatz und Lazarett.
Troßführung und Polizeigewalt
Die Troßangehörigen wurden bei der Musterung genauso wie die Knechte verpflichtet und mußten schwören, auch wenn es nicht so viele Artikelsbriefe (=Vorschriften) gab.
Der Troßführer, auch Troßwaibel oder zumeist Hurenwaibel genannt, mußte ein geschickter, aufrichtiger und tapferer Mann sein. Er konnte durchaus ein zwar alter, invalider aber dafür erfahrener Kriegsmann sein, denn der Troß durfte bei einem Angriff möglichst nicht behindern und es mußte alles möglichst geordnet verlaufen, ob Auf- oder Abbau oder gar bei der Verteidigung des Trosses. Bei entsprechender Größe hatte der Troß einen eigenen Fähnrich und Trommler. Der Hurenwaibel, der dem Obristen als Hauptmann gewöhnlich direkt unterstand, hatte dann auch einen Leutnant als Stellvertreter. Es kam manchmal vor, daß ein Fähnlein einen eigenen Troß hatte, dann war der Hurenwaibel dem Hauptmann direkt unterstellt.
Der eigentliche Herr des Troßvolks war, als Inhaber der Polizeigewalt, der Profoß, der auch Reiterstreifen einsetzte, damit z.B. außerhalb des Lagers keine Lebensmittel von gerissenen Marketendern aufgekauft und im Lager überteuert verkauft wurden.
Obwohl eine strenge Ordnung im Troß und Lager herrschte, waren Betrügereien und Diebstahl an der Tagesordnung. Auch Kontakt zum Feind, also Spionage, kam vor. Es gab Weinspelunken als Spielhöllen, um den Knechten auch den letzten Pfennig aus der Tasche zu ziehen. Aber es gab auch manchmal gemeinsamen und offensichtlich organisierten Widerstand, wenn der Troß zu den ungeliebten Schanzarbeiten herangezogen wurde, denn der Troß hatte auch militärische Aufgaben, wie Lager befestigen, Gräben ausheben, Schanzkörbe füllen und Reisigbündel flechten.
Auch wenn der Troßführer Hurenwaibel genannt wurde, waren nur wenige Frauen auch Huren im heutigen Sinne. Es wurde den Frauen gewährt, als Begleiterinnen von Landsknechten mitzuziehen, um die Prostitution möglichst zu verhindern, was aber nicht gelang. In manch einem Kriegstagebuch wurde berichtet, daß einige Kriegsknechte auch Tripper und Syphilis als Andenken mit nach Hause brachten.
Dabei muß man bedenken, daß Landsknechtsliebe zerbrechlich war, ob als Prostitutions- oder Partnerbeziehung, denn Tod in der Schlacht, durch Krankheit, Streit oder im Rausch war an der Tagesordnung.
Bundschuhbewegung und Landsknechte
Ausdruck der gesellschaftlichen Krise im Reich kurz vor der Reformation war auch die Bundschuhbewegung. Der erste Versuch eines Aufstands wurde 1493 im Elsaß zerschlagen. Als 1502 erneut Bundschuhzusammenschlüsse bekannt wurden, fürchtete die Obrigkeit sofort die Verbindung zu Landsknechten und Reisläufern, denn die Soldknechte waren keine unpolitische Gruppe in den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, der Unzufriedenheit vieler Bevölkerungskreise, der Unsicherheit und Unruhe. Der Bundschuh griff den Ruf nach Reform des Reiches und seiner Gesellschaftsordnung, den Ruf nach Freiheit und Gerechtigkeit und Reform der Kirche auf und war bereit, Lösungen mit Waffengewalt zu erzwingen.
Die Parolen der Bundschuher sprachen den Landsknechten aus dem Herzen. Der Geheimbundcharakter machte ihn schlechthin zur Landsknechtsorganisation, denn als professionelle Krieger kamen sie auch als Gartknechte weit herum, konnten Boten- und Werbeaufgaben wahrnehmen und beherrschten die Geheimzeichen der Nichtseßhaften. Bei den Bundschuhrebellionen 1513 und 1517 spielte dies eine zentrale Rolle. Wenn auch die Bundschuhbewegung insgesamt scheiterte, so brachte sie insbesondere durch die Beziehung zu den Landsknechten das Reich und lokale Obrigkeiten in beachtliche Schwierigkeiten.
Der Kaiser konnte deshalb die Übertretung des Reislaufverbots der aus französischen Diensten zurückkehrenden Knechten nicht zu hart bestrafen, um nicht allesamt hinter die Bundschuhfahne zu treiben.
Ohne Soldvertrag, hungrig, unzufrieden und mit einer ungewissen Zukunft wurde das Gedankengut der Reformation von vielen Knechten begeistert aufgenommen. Auch verbanden sich landsknechtische Ordensvorstellungen mit dem reformatorischen Denken, sie wollten Ritter Gottes sein und gegen die Feinde des Evangeliums ziehen, was sich besonders beim Feldzug Franz von Sickingens gegen den Trierer Bischof 1522 zeigte. Als sich dann 1525 die Revolution des gemeinen Mannes wie ein riesiger Flächenbrand über Deutschland ausbreitete, war die Obrigkeit in einer schwierigen Lage, denn als die vom Schwäbischen Bund angeworbenen Landsknechte erfuhren, daß sie gegen die Bauern eingesetzt werden sollten streikten sie. Die Bauern waren ihre Freunde, denn ohne ihre Ernährer konnten sie in der Gartzeit nicht überleben, zudem war ein großer Teil der Landsknechte bäuerlicher Herkunft.
Durch eine geschickte Rede konnte der Truchseß von Waldburg doch noch den größten Teil seines Heeres gegen die süddeutschen Revolutionshaufen führen. Auf der Gegenseite kämpften auch Landsknechte, mitunter ohne Sold. Sie brachten Kriegserfahrung mit und wirkten beruhigend auf die radikalen Hitzköpfe. Dies gelang nicht immer, wie das bei Weinsberg angewandte Spießgericht, das der Sache der Bauern sehr geschadet hat.
Die kriegsungeübten Bauernhaufen hatten trotz der Verstärkung durch die Landsknechte keine Chance gegen die überlegenen Söldnertruppen des Truchsessen von Waldburg und Herzogs Anton von Lothringen, die im Anschluß daran Strafgerichte abhalteten, deren Brutalität sogar hartgesottene Landsknechte ablehnten.
Reformation
Wie groß die Zahl der Reformationsanhänger war, zeigte sich erst nach den Bauernkriegen. Sehr viele Unzufriedene und Enttäuschte tauchten beim Fußvolk unter, ob Studenten, Pfaffen oder ehemalige Mönche. Man muß davon ausgehen, daß beim Romzug (1526) in Frundsbergs Heer die meisten Knechte reformatorisch gesinnt waren, ging es doch gegen den Papst als Anstifter dieses Krieges. Wenn der Sold ausblieb, erklärte Frundsberg seinen Knechten immer wieder, daß in den Schatztruhen der päpstlichen Engelsburg ihre Gulden lagern. Der Zorn der Knechte steigerte sich deshalb ins Unermeßliche, als sie sich auf Rom zu bewegten. Der nun folgende Sacco di Roma (= Plünderung Roms) war nicht nur ein unvorstellbares Plündern und Rauben, sondern auch ein antipäpstlicher, gegen die alte Kirche gerichteter Protestschrei. In diesem Zusammenhang müssen auch die grotesken Umzüge mit als Kardinäle verkleideten Landsknechten gesehen werden. Der bairische Ritter Wilhelm von Sandizell maskierte sich sogar als Papst und zog mit seinem Gefolge durch die Stadt. Sie wollten zukünftig nur noch dem Kaiser treu ergebene Päpste und Kardinäle wählen oder am besten gleich Luther zum Papst machen. Viele bereuten die entsetzliche Wut mit dem Leben, als in Rom die Pest ausbrach.
Mit der Ausbreitung der Reformation standen sich bald Landsknechte gegen Landsknechte gegenüber. Die Gesetze des Söldnermarktes und die Zwänge derjenigen, die um Geld ihre Haut verkauften, bewirkten, daß Lutheraner auf der katholischen Seite standen und Katholiken auf der anderen, was wiederum zu Ordnungsproblemen und Reibereien innerhalb der Heere führte.
Internationaler Einsatz
Die Landsknechte waren zwar hauptsächlich in Europa im Einsatz. Deutsche Söldner waren aber auch 1530 bei einem Expeditionskorps in Venezuela dabei, kämpften 1571 in der Seeschlacht von Lepanto gegen die Türken usw. Hier erlebten sie Außergewöhnliches, Fremdes und Unvorstellbares im Gegensatz zu denen, die nie außer Reichweite ihres Kirchturms kamen.
Dies führte zu einer neuen Verschiedenartigkeit im Denken und Handeln, bei Adeligen, Patriziern aber auch dem gemeinen Mann.
Heimat
Die Heimat ließ ihre Landsknechte häufig nicht los, was Lösegeldzahlungen bei Gefangenen beweisen. Genausowenig verleugneten Landsknechte vor dem Gericht einer fremden Herrschaft ihre Heimat. Wenn ein Knecht nicht mehr nach Hause kam, hatte dies oft auch rechtliche, soziale und moralische Probleme zur Folge, wenn die Ehefrau mit mehreren Kindern plötzlich mittellos dasteht, ein nicht gesicherter Tod bei der Wiederverheiratung oder Soldansprüche von Witwen Probleme bereiten. Es gab deshalb Bestrebungen, eine Krankenkasse für Knechte einzurichten, was aber am Widerstand von Obristen und Hauptleuten scheiterte, die vielfach gestorbene Knechte in ihren Soldlisten weiterführten und gleichzeitig deren Erbe, Rüstung, Waffen, Kleider und Barschaft beanspruchten.
Bewunderung und Verachtung
Das Landsknechtswesen wurde in den Anfangsjahren von den oberen Schichten der Gesellschaft mit Mißtrauen und Ablehnung belegt. Durch erste militärische Erfolge kam zuerst beim Bürgertum auch Bewunderung für das neue Fußvolk schon vor dem 16. Jahrhundert auf. Dies zeigte sich in vielen künstlerischen Darstellungen, beispielsweise von Albrecht Dürer oder Albrecht Altdorfer. Nun gehörte es auch zur Selbstverständlichkeit, daß Patrizier- oder Adelssöhne mitzogen, was häufig die Basis für Karrieren war.
Auf der einen Seite wurde den Landsknechten Bewunderung für ihren Mut und ihre Tapferkeit entgegengebracht, auf der anderen Seite wurden ihnen aus Angst und Schrecken manche Tore von Städten verschlossen. Durch die zunehmend schlechten Erfahrungen mit Gartknechten wurden die Landsknechte, je weiter das 16. Jahrhundert fortschritt auch mit mehr Verachtung betrachtet. Sie bezeichneten sich als bettelnde, arme und bedauernswerte „Schwartenhälse“ und wurden auch so betrachtet und nicht mehr ernst genommen, wenn sie von großen Schlachten und kühnen Taten berichteten.
Der Ruf nach Reformen hatte auch den Krieg und jene, die ihn berufsmäßig führten, in Frage gestellt. Ursache war auch die immer schleppendere, häufig unvollständige Bezahlung, die zum sozialen Abstieg führte.
Während die meisten Befehlsleute immer mehr Möglichkeiten fanden, ihren bereits üppigen Sold durch Betrug noch zu erhöhen, stand es für den gemeinen Knecht immer schlechter. Die Erhöhung des Gewinns, der „Geiz und groß Wucher“ des „Großen Hansen“ wurde auf dem Rücken des einfachen Soldaten ausgetragen – ist das nicht wie zu Beginn des 21. Jahrhunderts?
Damals endete dies im Absolutismus, ohne Mitspracherecht, bis dies durch die französische Revolution beendet wurde.
Mißbrauch der Erfolge
Vor allem im 20. Jahrhundert wurden Landsknechtserfolge zu militärischen Zwecken mißbraucht, insbesondere während der NS-Zeit durch entsprechende Namensgebung der Divisionen sowie der Landser (von Landsknecht) in der Wehrmacht. Durch geschickte Geschichtsverklitterung wurde die Geschichtsschreibung willkürlich zurechtgebogen.
Quellen Diese Zusammenstellung ist eine Zusammenfassung verschiedener Bücher:
Reinhard Baumann: Landsknechte, C.H. Beck, 1994 (leider nur noch als Antiquität erhältlich) Ein sehr gute Buches für alle, die sich mit der Geschichte der Landsknechte befassen wollen
Matthias Rogg: Landsknechte und Reisläufer: Bilder von Soldaten, Schöningh, 2002 (mit sehr viel Bildmaterial)
Richards Miller: Landsknechte, Sieger, 2004
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